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Krisenstimmung im Parlament

In der Plenarsitzung vom 1. Februar legte die Regierung dem Parlament ein Spardekret – das sogenannte „Krisendekret“ – zur Abstimmung vor, das sie mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise begründet. Die CSP-Fraktion hat jedoch bereits anlässlich der Haushaltsdebatte feststellen müssen, dass vor allem die bedeutenden Kreditraten und ambitiösen Bauprojekte der DG für die derzeit schwierige Finanzlage der öffentlichen Kassen verantwortlich sind.

Krisenstimmung im Parlament

Gabriele Thiemann-Heinen

Welche Krise schlussendlich unseren Haushalt lahmlegt, ist nicht ganz klar. Fest steht allerdings, dass die Regierung Anleihen im Wert von über 60 Millionen Euro plant. Und weil die Krise herrscht, müssen alle den Gürtel enger schnallen: Die Gemeinden und ÖSHZ erhalten weniger Geld, die Angestellten im Unterrichtswesen müssen einstweilen auf die verbesserten Einstiegsgehälter und die vor den Wahlen versprochene Urlaubsgelderhöhung verzichten. Fehlt noch, dass die neue Residenz des Ministerpräsidenten (Gospert 42) zwangsversteigert würde.

Vor allem aber ist die CSP-Fraktion mit der Art und Weise der Mehrheit, dieses Spardekret im Parlament zu präsentieren, nicht einverstanden. Normalerweise müssen die Dekretentwürfe der Regierung durch den belgischen Staatsrat auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. Durch einen Taschenspielertrick der Regierung sind jedoch bedeutende Teile des Dekrets, die eine „Verschiebung“ der Erhöhung der Urlaubsgelder und Einstiegsgehälter der Lehrer zur Folge hätten, über einen Abänderungsvorschlag dreier Parlamentsmitglieder der Mehrheit an der Prüfung des Staatsrats vorbeigeschleust worden.

Die CSP-Fraktion hat nun eine Prüfung dieser bedeutenden Artikel durch den Staatsrat beantragt. Dies stieß bei der Mehrheit – wie könnte es anders sein – auf wenig Begeisterung: Das Sektorenabkommen kann vorerst nicht gebrochen werden.

Die CSP-Fraktion hält dieses Vorgehen jedoch für eine Frechheit und möchte nochmals auf die Kontrollaufgabe des Parlaments zu sprechen kommen. Denn alle Parlamentarier wären eigentlich dazu verpflichtet, die Vorschläge der Regierung auf Herz und Nieren zu prüfen. Bei dieser Aufgabe sind wir auf die Kontrollinstanzen Staatsrat und Rechnungshof angewiesen. Das Parlament muss auf die Urteile dieser Instanzen zugreifen können – vor allem wenn es um solch grundlegende Entscheidungen wie die Verschiebung von Urlaubsgelderhöhungen für Lehrer und die Reduzierung pädagogischer Projekte geht.

Die Mitglieder der CSP-Fraktion hoffen, dass die Pflichten des Parlaments unter der Ära des neuen Präsidenten stärker zum Tragen kommen. Alles andere würde der Institution PDG nicht zur Ehre gereichen.

Gabriele Thiemann-Heinen
CSP-Fraktion