Zukunft der N62 zentrales Thema bei Arbeitstreffen mit Regionalminister François Desquesnes
- Die CSP
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Sensibilisierung zur Wiederaufnahme der Gespräche
Namur, 15.04.2025. Gemeinsam mit Jean-Paul Bastin, Fraktionsvorsitzender von „Les Engagés“ im Parlament der Wallonischen Region und Bürgermeister von Malmedy, und Jean Lafleur, Schöffe für öffentliche Arbeiten der Gemeinde Burg-Reuland, ist der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) gestern in Namur mit dem für öffentliche Arbeiten und Mobilität zuständigen Regionalminister François Desquesnes (Les Engagés) zu einem Arbeitsgespräch zusammengetroffen.
Zentrales Thema war die Wiederaufnahme der Gespräche zu einer Verwirklichung der Entlastungsstraße für die N62, die die südlichen DG-Gemeinden mit dem Großherzogtum Luxemburg verbindet. Nachdem eine Umgehungsstraße im Infrastrukturplan der Periode 2016-2019 vorgesehen war, wurde sie in den folgenden Infrastrukturplänen der Wallonischen Region nicht weiterverfolgt. Die Kosten für den Bau der Umgehungsstraßen wurden im Jahr 2013 auf 40 Millionen Euro geschätzt. Gemeinsam mit Jean-Paul Bastin und Jean Lafleur wies Pascal Arimont auf die dringende Notwendigkeit einer Entlastung der anliegenden Dörfer hin. Mit etwa 12.000 Fahrzeugen pro Tag ist die N62 die meist befahrene Straße der Eifel. Es handele sich um eine Verbindungsstraße mit Bedeutung für die gesamte Grenzregion, weshalb auch die Nutzung europäischer Fördermittel, beispielsweise im Rahmen der Großregion, in Betracht gezogen werden müsse.
Diesbezüglich sollen die Kontakte zu den Regierungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des Großherzogtums Luxemburg in Bezug auf mögliche Finanzierungsmodelle vertieft werden - u.a. bei der Anfang Juli anstehenden gemeinsamen Regierungssitzung der Regierungen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Ebenfalls thematisierte der ostbelgische EU-Abgeordnete bei dem Arbeitstreffen die Reform der europäischen Führerscheinrichtlinie und die Neuerung in Bezug auf die Fahrerlaubnis für so genannte Notfallfahrzeuge. Demnach wird es in Zukunft möglich sein, Notfallfahrzeuge wie Ambulanzen oder Feuerwehrautos von bis zu fünf Tonnen mit der Führerscheinklasse B zu fahren, nachdem der Fahrer (ab einem Alter von 20 Jahren) eine entsprechende Schulung durchlaufen hat. Bislang war für das Fahren dieser Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ein eigener C-Führerschein notwendig. Für die entsprechenden Schulungen bzw. Test wird konkret die Wallonische Region zuständig sein. Arimont drängte auf eine schnelle Umsetzung, da die Reform der Führerscheinrichtlinie für viele Freiwillige der Rettungsdienste eine deutliche Vereinfachung bedeuten könne.
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